Das monatliche Benutzungsentgelt beträgt ab
09/2010 für die Inanspruchnahme der Regelöffnungszeiten
von 07.30 bis 13.30 Uhr für
Kinder ab 3 J., ab 2 J., ab 1 J.
Eine tageweise Betreuung in der Kleinkindgruppe
ist nur möglich, wenn der Platz durch Teilung
dennoch an 5 Tagen belegt ist. Hierzu wird pro
Tag 1/5 des Benutzungsentgelts zuzüglich einem
Sockelbetrag von 10€ erhoben.
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